Allgemeine Geschäfts­bedingungen von SD-nostik ("Verkäufer")

  1. Bei jeder Bestellung gilt nur die jeweils aktuelle Preis- und Produktliste des Verkäufers.
  2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Sie verlieren ihre Gültigkeit jeweils nach Ablauf der im Angebot genannten Bindefrist. Bestellungen sind schriftlich zu übermitteln und nur bindend, soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Die Übernahme von Bestellungsaufträgen erfolgt -auch bei Vorauszahlung- unter dem Vorbehalt unseres Rücktritts, falls die für die zu liefernden Produkte erforderlichen Zulassungen nicht mehr vorliegen.
  3. Die Preise verstehen sich netto und innerhalb Deutschlands inklusive Versandkosten und der üblichen Verpackung. Für wertmäßige Kleinmengen behält sich der Verkäufer die zusätzliche Erhebung von Versandkosten vor. Diese betragen 10,00 € bei einem Netto-Auftragswert von unter 150,00 €.
  4. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ab Verzugseintritt die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu; in einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
  5. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Teillieferungen sind möglich, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Ein Lieferzeitpunkt ist nur verbindlich, wenn er vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfall von Vorlieferanten, behördliche Anordnungen, Unruhe, Verzögerungen im Versand, Streiks oder sonst störende Ereignisse entbinden den Verkäufer für deren Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung. Sie berechtigen den Verkäufer außerdem, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In allen anderen, vom Verkäufer zu vertretenden Fällen der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz auf 5 % des betroffenen Nettowarenwertes begrenzt. Die unter Ziffer 8. festgelegte Haftungsregelung bleibt hiervon unberührt.
  6. Sämtliche Reagenzien dürfen ausschließlich zur in-vitro Diagnostik bzw. nur zu wissenschaftlichen Zwecken bzw. Produktion eingesetzt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten. Die Produkte unterliegen einer firmeninternen Qualitätskontrolle. Bei sachgerechter Lagerung sind alle Produkte bis zu dem auf der Packung angegebenen Verfallsdatum verwendbar. Wenn für die Herstellung von Produkten Humanserum verwendet wurde, ist dieses vom Verkäufer mit heute üblichen Methoden auf HIV und HBV getestet und als negativ befunden worden. Dennoch sollten vom Käufer zur Sicherheit alle Produkte wie infektiöses Material behandelt werden.
  7. Äußerliche Mängel der gelieferten Ware werden nur anerkannt, wenn sie dem Verkäufer unverzüglich - spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware - schriftlich angezeigt werden. Bei begründeten Mängeln ist die Haftung des Verkäufers nach dessen Wahl entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung zwei Mal innerhalb angemessener Zeit fehlgeschlagen sein, ist der Käufer zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
    Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie unbefugt vorgenommener Veränderungen durch den Käufer oder Dritte, unterliegen nicht der Gewährleistung. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche schriftlich zugesichert sein.
    Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Abnahme. Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den Verkäufer oder eines sonstigen Haftungsfalles im Sinne von Ziffer 8.
  8. Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Ansprüche nach dem ProdHaftG, die Haftung für Leib, Leben und Gesundheit sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) bleiben von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt, insoweit wird für jedes Verschulden gehaftet. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder des ProdHaftG resultieren, wird nur für den typischerweise entstehenden Schaden gehaftet. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder Folgeschäden einschließlich des entgangenen Gewinns, wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  9. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber getilgt hat. Die Hingabe eines Schecks oder Wechsels gilt bis Einlösung der Papiere nicht als Zahlung.
    Der Käufer ist zur Veräußerung des Liefergegenstandes unter Eigentumsvorbehalt im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt; er tritt jedoch bereits jetzt - bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten - die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen.. Auf Verlangen des Käufer hat der Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber seinen Kunden verlangen.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
    Der Verkäufer wird die Sicherheiten auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
    Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefer- bzw. verarbeiteten Gegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefer- bzw. verarbeiteten Gegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
  10. Der Verkauf von Waren durch den Verkäufer erfolgt unter Zugrundelegung der in seinen Angeboten genannten Preisstellung und Lieferbedingungen unter Einbeziehung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende Bedingungen des Käufers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Eine Bestellung gilt als Anerkennung dieser AGB. Abweichende mündliche Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn diese von ihm ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  11. Erfüllungsort für Lieferungen ist Sinsheim. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
 
 
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